Die Tat wäre vermeidbar gewesen, wenn er sich rechtzeitig fachkundige Unterstützung im Bereich Buchhaltung gesichert hätte. 25.1.3 Fazit Tatverschulden Unter Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatkomponenten resultiert für die Unterlassung der Buchführung eine Einsatzstrafe von 120 Strafeinheiten. 25.2 Strafe für die Widerhandlung gegen das SVG Unter diesem Titel kann vorab auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz (S. 53 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.