24.4.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren Der Beschuldigte hat den Fusstritt umgehend eingeräumt und in seinen Aussagen zusätzlich betont, dass seine Handlung unnötig war. Dafür ist ihm ein Geständnisrabatt von 4 Monaten zu gewähren. Im Strafverfahren verhielt sich die Beschuldigte stets anständig und korrekt, was jedoch erwartet werden darf und neutral zu gewichten ist. 24.4.3 Strafempfindlichkeit Eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist nicht ersichtlich; dieser Umstand ist neutral zu werten. 24.5 Fazit Tat- und Täterkomponenten