28 Aussagen (pag. 854 Z. 34 und 41) und gemäss den eingereichten Lohnabrechnungen (pag. 818 ff.) nicht. Die Ehefrau des Beschuldigten arbeitet mit einem Pensum von 20 % bis 60 % in der Hotellerie eines Pflegeheims. Gemäss Betreibungsregisterauszug vom 22. Mai 2025 (pag. 846 ff.) bestehen Verlustscheine über insgesamt CHF 85'814.90 (pag. 849). Die Mutter unterstützt die Familie finanziell, soweit möglich, und bezahlt einen Beitrag an den Mietzins.