809). Seine Freizeit verbringt er hauptsächlich mit der Familie. Zudem hat er selten Kontakt mit einigen wenigen Kollegen. Der Beschuldigte arbeitete in den Jahren 2023 und 2024 zeitweise zu 100 %, zeitweise war er arbeitslos. Zum Zeitpunkt der Berufungsverhandlung war der Beschuldigte bei einem Temporärbüro als K.________(Beruf) auf Abruf unter Vertrag, zu grossen Teilen arbeitete er aber im 2025 gemäss eigenen