Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen der Hirnregion, können gravierende Folgen nach sich ziehen. So sind etwa Blutungen im Schädelinnern, der Verlust eines Auges bzw. der Sehkraft, eine bleibende Entstellung des Gesichts, ein Schläfenbeinbruch oder Verletzungen im Innenohr denkbar. Indes ist es nur dem Zufall und glücklichen Umständen zu verdanken, dass C.________ nicht weit gravierendere Verletzungen erlitten hat. Das Handeln des Beschuldigten ist als verwerflich anzusehen. So hat der Beschuldigte C.________ einen Fusstritt verpasst, als die Auseinandersetzung in der Bar bereits vorüber war und C.__