So war es C.________ aufgrund seiner Verfassung (starke Alkoholisierung und Drogenkonsum) und der Tatsache, dass ihn der Beschuldigte unerwartet angriff, nicht möglich, sich zu verteidigen oder auf den Fusstritt zu reagieren. Mit Blick auf das Argument der Verteidigung, wonach das C.________ von der Drittperson neben ihm hätte «aufgefangen» werden können, ist zudem festzuhalten, dass der Angriff im Übrigen auch für andere Personen überraschend gewesen sein dürfte.