Wenngleich C.________ objektiv nur einfache Körperverletzungen erlitt, so geht aus dem IRM-Gutachten hervor, dass Tritte gegen den Kopf geeignet seien, schwerwiegende Verletzungen, allenfalls lebensgefährliche Verletzungen (z.B. Knochenbrüche, Hirnblutungen) herbeizuführen (vgl. dazu auch die bundesgerichtliche Rechtsprechung, zuletzt etwa BGer 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 3.2; 6B_553/2021 vom 17. August 2022 E. 3.3). Bei der Kopfregion handelt es sich um einen besonders sensiblen Bereich des menschlichen Körpers. Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen der Hirnregion, können gravierende Folgen nach sich ziehen.