17. Anwendbares Recht Am 1. Januar 2018 sind die revidierten Bestimmungen des allgemeinen Teils des StGB in Kraft getreten. Weiter trat mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Strafrahmen vom 1. Juli 2023 auch der neue Art. 122 StGB in Kraft. Hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale blieb es hierbei bei einer rein redaktionellen Änderung. Hingegen wurde der Strafrahmen verschärft, indem die Mindeststrafe auf mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wurde. Vorliegend ist Art. 122 StGB in seiner bis zum 30. Juni 2023 geltenden Fassung (aStGB) anzuwenden.