Nein. Es fehlten bereits vor Konkurseröffnung die relevanten Dokumente, um einen verlässlichen Überblick über die finanzielle Lage zu gewinnen. Auch der Auszug des Geschäftskontos ist nicht aussagekräftig. Hat A.________ eine Verschleierung des Vermögensstands der GmbH beabsichtigt? A.________ hatte keine Absicht, den Vermögensstand der GmbH zu verschleiern. Er wusste aber, dass es nicht gut war, private Ausgaben mit der Karte des Geschäftskontos zu bezahlen und er genauer hätte abrechnen müssen. Auch wusste er, dass er die Verantwortung für die GmbH trug und es ein Fehler war, sich nicht gebührend um die Buchhaltung zu kümmern.