_ fiel durch den Fusstritt seitwärts auf den Boden neben der Treppe und dabei auch auf den Kopf. C.________ blieb allerdings nicht benommen liegen und wurde auch nicht bewusstlos. Dem Beschuldigten war bewusst, dass C.________ zu diesem Zeitpunkt alkoholisiert war, und er vermutete auch einen Drogen- bzw. Kokainkonsum. Er wusste auch um die möglichen Verletzungsfolgen und die Gefährlichkeit von Kopftritten. Nach dem Tritt wartete der Beschuldigte nicht ab, ob C.________ wieder aufstand, sondern ging in die Bar und bestellte dort ein Getränk. Als er aus der Bar heraus wieder zu C.________ blickte, sah er diesen stehen.