Auch wenn die Schwellung und Unterblutung am rechten Ohr gemäss IRM-Gutachten zu Deformationen und Infektionen des Ohrknorpels führen können (pag. 51), ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszugehen, dass die Verletzungen folgenlos verheilt sind. C.________ erwartete den Fusstritt nicht und konnte sich aufgrund dessen sowie infolge seiner starken Alkoholisierung von 1.92 ‰ und vorangegangenem Kokainkonsum nicht gegen den Fusstritt wehren oder schützen. C.________ fiel durch den Fusstritt seitwärts auf den Boden neben der Treppe und dabei auch auf den Kopf.