Die wütende Verfassung, die der Beschuldigte in jeder Einvernahme mehrfach beschrieb, das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sowie die Verwendung der Wörter «Aktion Reaktion» und «Aussetzer» sprechen ebenfalls gegen einen lediglich schwachen Fusstritt. Dass er in dieser Verfassung seinen Fusstritt so kontrollieren konnte, damit er bewusst nur «schwach» zutrat, um C.________ nicht zu verletzen (siehe seine entsprechenden Aussagen, wonach er C.________ nicht habe verletzen wollen: pag. 66 Z. 62 f.; pag. 70 Z. 228 f., oder die Kontrolle nicht verloren habe: pag. 360 Z. 189), ist wenig wahrscheinlich.