ungerecht behandelt fühlte, weil sich andere Personen in die Auseinandersetzung eingemischt haben. Er ging daraufhin wütend nach Hause, behändigte das Messer und kehrte zur Bar zurück. Da der Beschuldigte in der Nähe der Bar wohnte, dauerte dies gemäss Aussagen des Beschuldigten nur etwa zwei Minuten, weshalb er keine Zeit hatte, «etwas runterzufahren», wie er selbst ausführte (pag. 158 Z. 206 ff.). Die wütende Verfassung, die der Beschuldigte in jeder Einvernahme mehrfach beschrieb, das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, sowie die Verwendung der Wörter «Aktion Reaktion» und «Aussetzer» sprechen ebenfalls gegen einen lediglich schwachen Fusstritt.