Er habe sich mit C.________ weiterschlagen wollen (pag. 563 Z. 14 ff.). Seine Reaktion mit dem Fusstritt sei für ihn «wie ein Aussetzer» gewesen, welcher nicht hätte sein sollen (pag. 563 Z. 31 ff.). Dem Anzeigerapport lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte auch nach dem Vorfall bei Eintreffen der Polizei «sichtlich aufgebracht auf der Stelle hin und her» getreten ist (pag. 11). Gestützt auf die Aussagen des Beschuldigten geht die Kammer davon aus, dass dieser sich in der vorangegangenen tätlichen Auseinandersetzung in der Bar mit C.________ ungerecht behandelt fühlte, weil sich andere Personen in die Auseinandersetzung eingemischt haben.