158 Z. 214 ff.). Der Fusstritt sei einfach aus der Situation heraus passiert (pag. 154 Z. 62; pag. 158 Z. 204), «Aktion Reaktion» (pag. 158 Z. 204). Das Messer habe er zwar in der Hand gehalten, aber C.________ nicht damit bedroht (pag. 156 Z. 146 ff.). Auch vor Obergericht gab der Beschuldigte am 31. Oktober 2022 an, dass er mit einem Küchenmesser zur Bar zurückgekehrt sei, weil er angetrunken und wütend gewesen sei (pag. 560 Z. 24). Alle, die in der Bar gewesen seien, seien gegen ihn und für C.________ gewesen. Als die Kollegen von C.________ ihn zu viert oder fünft gepackt hätten, habe er sich «wie gefangen, bedroht, wütend und benebelt» gefühlt (pag. 560 Z. 25 ff.). Er habe C.___