18 sechs Personen gewesen seien, die an ihm gezogen und ihn gehalten hätten (pag. 154 Z. 67, Z. 82 ff.; pag. 156 Z. 151 ff.). Als er die Auseinandersetzung mit C.________ gehabt habe, hätten ihn fünf Personen gehalten und C.________ sei gegen ihn gekommen. Er [der Beschuldigte] sei deshalb aggressiv geworden, bzw. «durchgedreht», weil er finde, dass wenn ihn jemand schlagen wolle, dieser das machen solle, wenn er allein sei. Er habe deshalb zu Hause das Messer geholt, damit sich niemand mehr einmische (pag. 157 Z. 199 ff.; pag. 158 Z. 214 ff.).