So erklärte er in seiner tatnächsten Aussage am 11. Februar 2020, dass er aufgrund der vorangegangenen Auseinandersetzung in der Bar bzw. des Einmischens von weiteren Personen «sauer» gewesen sei und deshalb zu Hause ein Küchenmesser behändigt habe. Er habe das Gefühl gehabt, dass in der Bar alle gegen ihn seien, weshalb er dieses mitgenommen habe, um sich zu verteidigen und um den anderen Angst zu machen (pag. 62 Z. 63 ff., Z. 75 f.). Mit dem Messer habe er C.________ bedroht (pag. 62 Z. 92 ff.; pag. 63 Z. 136 f.). Er habe beim Fusstritt einen «Aussetzer» gehabt (pag. 62 Z. 85).