_ zielte bzw. zielen musste, um den Kopf zu treffen. Daran ändert seine erst auf explizite Nachfrage der Verteidigung gemachte Aussage, wonach er nicht den Kopf habe treffen wollen, nichts. Die Kammer geht deshalb davon aus, dass der Beschuldigte bewusst gegen den Kopf von C.________ zielte. 15.2.5 Die Intensität des Tritts Zur Intensität des Fusstrittes durch den Beschuldigten ist beweiswürdigungsmässig vorab festzuhalten, dass die Kammer mit den Aussagen des Beschuldigten (pag. 155 Z. 94 ff.) und gemäss Asservatenverzeichnis (pag. 19; Asservat-Nr. 003)