Sieht man sich das Bild 3 auf pag. 71 mit der vom Beschuldigten eingezeichneten Laufrichtung und der angegebenen Sitzposition von C.________ an, dann ist ein Kopftritt gegen die rechte Kopfseite von C.________ nur möglich, indem der Beschuldigte den Fusstritt gegen C.________ mit einer Drehbewegung ausführte. Dieser Hergang spricht – wie die von Anfang an vom Beschuldigten gemachten Aussagen, wonach er gegen die rechte Wangenseite getreten habe – dafür, dass der Beschuldigte bewusst gegen den Kopf von C.________ zielte bzw. zielen musste, um den Kopf zu treffen.