16 15.2.4 Wohin zielte der Beschuldigte? Die Verteidigung des Beschuldigten machte geltend, der Beschuldigte habe nicht auf den Kopf gezielt (vgl. auch die Beschwerde ans Bundesgericht, pag. 665 Ziffern 23. und 30.). Demgegenüber gehen aber aus den in freier Erzählung und von Beginn weg bzw. kurz nach dem Vorfall bereits gemachten Aussagen des Beschuldigten, wonach er gegen die rechte Kopfseite getreten habe, keine Anhaltspunkte dafür hervor, dass er nur zufälligerweise den Kopf getroffen hätte.