_ gab an, C.________ sei neben einer Kante bei der Treppe auf den Hinterkopf gefallen, weshalb er den Hinterkopf von C.________ nach Verletzungen untersucht habe (pag. 82 Z. 77 ff.). Auf Vorhalt dieser Zeugenaussagen sagte der Beschuldigte, dass er das nicht wisse, weil er dies nicht gesehen habe und nicht sagen könne, ob diese Aussage stimme. Da C.________ aber seitwärts heruntergefallen sei, sei die Aussage von E.________ unlogisch, da es bei diesem Hergang «etwas schwer» sei, sich den Hinterkopf anzuschlagen (pag. 155 Z. 111 ff.). Die Kammer geht gestützt auf die wiederholt gemachten Aussagen des Beschuldigten und des Tatherganges (Sitzposition von C.________ und Fusstritt gegen die