Die wellenförmigen Hauteinblutungen am linken Oberarm würden geformt imponieren und könnten möglicherweise durch die Einwirkung einer Schuhsohle entstanden sein (pag. 50). Angesichts dessen, dass es vor dem Fusstritt und bevor der Beschuldigte das Küchenmesser zu Hause behändigte, in der Bar unbestrittenermassen zu einer verbalen und tätlichen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und C.________ kam, ist es durchaus naheliegend, dass gewisse Verletzungen währenddessen (und nicht durch den Tritt) verursacht worden sind, mithin nur ein Teil der erlittenen Verletzungen vom Tritt herrühren.