Dem Bericht des IRM vom 22. Mai 2020 zur körperlichen Untersuchung von C.________ lässt sich entnehmen, dass die festgestellten Hautein- und -unterblu- tungen, Hautrötungen und -abschürfungen am Kopf, am rechten Handrücken und am linken Oberarm Folgen stumpfer Gewalteinwirkung und zeitlich mit einer Entstehung mehrere Stunden vor der körperlichen Untersuchung vereinbar seien. Die Verletzungen könnten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung entstanden sein, wobei eine Entstehung zumindest eines Teils der Verletzungen durch Fusstritte denkbar sei.