14. Bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, dass es sich um einen «äusserst heftigen (voll durchgezogenen)» Fusstritt gehandelt habe. Zu prüfen ist daher die Intensität, mit welcher der Beschuldigte gegen C.________ trat. Zudem ist zu prüfen, ob die Verletzungen, welche C.________ erlitt, tatsächlich durch den Fusstritt verursacht wurden und, ob C.________ aufgrund des Tritts kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Weiter bestreitet der Beschuldigte durch das geschilderte Tatvorgehen die naheliegende Möglichkeit einer bleibenden Schädigung bei C.__