Auch die Polizei habe geschildert, dass er aufgebracht gewesen sei. Der Beschuldigte habe das Opfer nicht angesprochen, sondern diesem ohne Vorwarnung den Fusstritt verpasst und der Beschuldigte habe selbst von einem Aussetzer gesprochen. Er habe die Kontrolle verloren. Es sei davon auszugehen, dass das Opfer auf der Treppe gesessen sei. Der Fusstritt sei für das Opfer völlig unerwartet gekommen. Der Beschuldigte sei weggegangen und zurückgekehrt. Es sei schnell gegangen. Das Opfer habe sich nicht parat machen und entsprechend reagieren können. Dies habe der Beschuldigte gewusst.