12. Vorbringen der Parteien 12.1 Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung führte im Rahmen der Neubeurteilungsverhandlung zusammengefasst aus, es lägen keine Hinweise für einen starken Tritt vor, weshalb davon auszugehen sei, dass kein solcher stattgefunden habe. Es sei erstellt, dass der Beschuldigte mit dem linken Fuss und von der linken Seite gegen die rechte Körperseite getreten habe. Auf den Stoffschuhen des Beschuldigten sei nichts festgestellt worden und C.________ habe nie von schweren Schmerzen oder Verletzungen gesprochen. Der Beschuldigte habe wiederholt ausgesagt, dass er nicht fest resp.