Nicht erstellen lasse sich gestützt auf die objektiven Beweismittel hingegen, mit welcher Härte der Beschuldigte zugetreten und, ob C.________ nach dem Tritt vorübergehend das Bewusstsein verloren habe (S. 16 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 408). Aus den subjektiven Beweismitteln könne der Schluss gezogen werden, dass der Beschuldigte C.________ mit dem linken Fuss einen mittelstarken Tritt versetzt habe, nachdem er aufgrund der Provokation durch C.________ und der anderen Barbesucher verärgert von Zuhause zur H.________ (nachfolgend: Bar) zurückgekehrt sei.