Geformte Verletzungen, die Rückschlüsse auf ein bestimmtes Sohlenprofil zuliessen, seien im Kopfbereich nicht gefunden worden. Die wellenförmigen Hauteinblutungen am linken Oberarm würden geformt imponieren und könnten möglicherweise durch die Einwirkung einer Schuhsohle entstanden sein. Bezüglich des geltend gemachten Fusstritts gegen den Kopf und der Schwellung/Unterblutung am rechten Ohr sei eine klinische ärztliche Abklärung empfohlen worden.