Die rechtsmedizinische Untersuchung wurde in I.________ (Bezirk) am 11.02.2020 ab 02:40 Uhr durch die Fachärztin für Rechtsmedizin im Beisein des Sachbearbeiters des kriminaltechnischen Aussendiensts durchgeführt. C.________ habe verlangsamt und schläfrig gewirkt. Gemäss der ärztlichen Beurteilung seien die anlässlich der körperlichen Untersuchung von C.________ festgestellten Hauteinund –unterblutungen, Hautrötungen und –abschürfungen am Kopf, am rechten Handrücken und am linken Oberarm Folgen stumpfer Gewalteinwirkung und zeitlich mit einer Entstehung mehrere Stunden vor der körperlichen Untersuchung vereinbar.