Im rechtsmedizinischen Gutachten werden die Resultate aus der forensisch-toxikologischen Untersuchung von A.________ gemäss Abschlussbericht vom 20. März 2020 (p. 42 ff.) erläutert. Bei A.________ habe die minimale, rückgerechnete Blutalkoholkonzentration 0.98 Gew. ‰ betragen, wobei A.________ einen Nachtrunk geltend gemacht habe (p. 44). Die immunologischen Vortests der Urinprobe auf gängige Drogen und häufig missbrauchte Medikamente seien positiv auf Cannabinoide