10. Beweismittel 10.1 Objektive Beweismittel Die Vorinstanz fasste die objektiven Beweismittel zutreffend zusammen. Darauf kann verwiesen werden (S. 14 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 406 f.; Hervorhebungen hinzugefügt): Anzeigerapport vom 17. April 2020 (p. 10 ff.) Dem Anzeigerapport ist zu entnehmen, dass C.________ von E.________ als Person bezeichnet wurde, die von A.________ geschlagen worden sei. C.________ habe eine Schwellung am linken Auge aufgewiesen, welche auf den Fusstritt zurückzuführen sei. Weitere sichtbare Verletzungen habe er nicht gehabt. Es müsse davon ausgegangen werden, dass sich C.________