391 StPO). Das Urteil des Obergerichts SK 21 302 vom 1. November 2022 darf demnach nicht zu Ungunsten des Beschuldigten, der als einzige Partei Beschwerde ans Bundesgericht geführt hat, abgeändert werden. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 8. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 11 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 403 ff.).