Rechtskraft der Schuldsprüche wegen Unterlassung der Buchführung, Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen sowie die Rechtskraft der Verurteilung zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf zwei Tage, und des Beschlusses betreffend Rückgabe des Küchenmessers an den Beschuldigten feststellte, wurde das Urteil nicht angefochten. Mit Blick auf das Urteil des Bundesgerichts sind von der Kammer neu zu beurteilen der Vorwurf der versuchten schweren