Materiell zu prüfen sind diejenigen Punkte, die aufgrund der verbindlichen Erwägungen des Bundesgerichts einer erneuten Beurteilung bedürfen. Gegenstand der Beschwerde an das Bundesgericht war der Schuldspruch der versuchten schweren Körperverletzung, die Strafzumessung, die Anordnung der Landesverweisung, die Ausschreibung im Schengener Informationssystem sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen. Soweit das Obergericht demgegenüber die