6. Gegenstand des Neubeurteilungsverfahrens Ausgangspunkt bildet vorliegend das Urteil des Bundesgerichts 7B_267/2023 vom 24. Mai 2024 (pag. 714 ff.), mit welchem das Urteil des Obergerichts SK 21 302 integral aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurückgewiesen wurde. Durch das kassatorische Rückweisungsurteil des Bundesgerichts existiert das Urteil des Obergerichts SK 21 302 vom 1. November 2022 formell nicht mehr. Dennoch ist die Sache nicht erneut als Gesamtes zu beurteilen.