über den Beschuldigten eingeholt sowie die Akten der F.________ ediert. Zudem wurden mit Verfügung vom 22. Mai 2025 diverse von der Verteidigung eingereichten Unterlagen (Lohnausweise, Lohnabrechnungen, Rahmenvereinbarung zum Arbeitsvertrag, usw.) zu den Akten erkannt (vgl. pag. 813 ff.). Weiter wurde der Beschuldigte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung ergänzend einvernommen (pag. 853 ff.).