4 sich die Generalstaatsanwaltschaft innert Frist nicht hat vernehmen lassen (pag. 789 f.). Mit Verfügung vom 27. Januar 2025 wurde den Parteien die geänderte Kammerzusammensetzung mitgeteilt (pag. 792 f.). Die Neubeurteilungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 26. Mai 2025 und die Urteilseröffnung am 27. Mai 2025 statt (pag. 850 ff.).