Am 13. September 2024 wurde die Parteien zu Berufungsverhandlung vorgeladen (pag. 768 f.). Mit Verfügung vom 28. November 2024 wurden den Parteien mitgeteilt, dass die Verfahrensleitung, vorbehältlich abweichender Parteimeinung, von einer Fortsetzung und nicht einer vollständigen Wiederholung der seinerzeitigen Berufungsverhandlung ausgehe. Zudem wurden die Parteien darauf aufmerksam gemacht, dass voraussichtlich zwei der drei Kammermitglieder, die an der Verhandlung vom 31. Oktober 2022 teilgenommen hatten, zufolge Pensionierung oder Wechsel des Aufgabenbereiches durch andere Kammermitglieder ersetzt würden.