3 es sich dabei um eine reine Bestätigung der früheren Aussagen von E.________ bzw. Bezugnahme auf seine erste Einvernahme handle (pag. 729 f.). Mit Verfügung vom 17. Juli 2024 wurde von den Stellungnahmen der Generalstaatsanwaltschaft und der Verteidigung Kenntnis genommen und gegeben (pag. 737 f.) und mit Verfügung vom 9. August 2024 in Aussicht gestellt, dass beabsichtigt werde, ohne weiteren Schriftenwechsel über die ordnungsgemässe Erstellung der Akten zu beschliessen. Gleichzeitig wurden die Parteien aufgefordert, allfällige Schlussbemerkungen umgehend einzureichen (pag.