2 2. Urteil des Bundesgerichts 7B_267/2023 vom 24. Mai 2024 Mit Urteil 7B_267/2023 vom 24. Mai 2024 (pag. 714 ff.) hiess das Bundesgericht die gegen das oben genannte Urteil des Obergerichts gerichtete Beschwerde des Beschuldigten gut, hob das Urteil auf und wies es zu einer neuen Entscheidung an das Obergericht zurück (pag. 720). Das Bundesgericht erwog, dass das Obergericht im Verfahren SK 21 302 nicht geprüft habe, ob das Regionalgericht die Akten ordnungsgemäss erstellt habe, in Verletzung von Bundesrecht (Art. 339 Abs. 2 Bst. d und Abs. 3 i.V.m.