_ (Ortschaft), indem er zwei Linien Kokain konsumierte. Weiter stellte das Obergericht die Rechtskraft desselben Urteils fest, soweit der Beschuldigte in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00, unter Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung, verurteilt und weiter beschlossen wurde, dass das Küchenmesser nach Rechtskraft des Urteils dem Beschuldigten zurückzugeben sei (Ziff. I. des Urteilsdispositivs). Der Beschuldigte wurde sodann wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen am 10. Februar 2020 in D.