(nachfolgend: Beschuldigter) schuldig erklärt wurde, der Unterlassung der Buchführung, begangen in der Zeit von 2017 bis zum 30. Oktober 2019 in D.________ (Ortschaft), der Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, begangen am 4. März 2020 in D.________ (Ortschaft), der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach begangen am 9. Februar 2020 in D.________ (Ortschaft) durch Konsum eines THC-haltigen Joints und Ende Januar 2020 in D.________ (Ortschaft), indem er zwei Linien Kokain konsumierte.