__ hielten unbestrittenermassen eine Generalversammlung ab, fertigten das Protokoll an, welches vom Beschuldigten verstanden und unterzeichnet wurde. Dieses wurde sodann gleichentags dem Handelsregisteramt des Kantons Zürich eingereicht, um dem Handelsregisteramt (bzw. den für dieses handelnden natürlichen Personen) eine rechtsgültige Wahl bzw. Abwahl der Verwaltungsratsmitglieder zu beweisen und eine entsprechende Mutation im Handelsregister zu erwirken. So liegen der Kammer als Beweismittel einzig die einander entgegenstehenden Aussagen des Beschuldigten und von G.________ vor. Während G.______