20 110 Z. 43 f.). Als er dies mit seinem geschäftserfahrenen Bruder besprochen habe und dieser die Informationen des Beschuldigten [dass es einer Generalversammlung bedürfe, um C.________ als Verwaltungsrat abzusetzen] verifiziert habe, hätten sie die Versammlung durchgeführt (pag. 20 110 Z. 22 ff.). Diese Erklärung erscheint der Kammer als plausibel. Weiter gilt festzuhalten, dass der Kammer keine Aussagen von C.________ in Bezug auf die Frage vorliegen, ob er von der Durchführung einer Generalversammlung Kenntnis hatte und ob er tatsächlich freiwillig auf eine Teilnahme verzichtete oder nicht.