_ verzichtet haben konnte, wenn erst vor Ort in der Wohnung entschieden worden sei, eine Generalversammlung abzuhalten, vermochte der Beschuldigte diesen scheinbaren Widerspruch schlüssig insofern zu erklären, als dass die Sitzung nicht gleichentags, sondern erst ein oder zwei Tage später stattgefunden habe (pag. 20 109 Z. 6 ff.). Dies erklärte er damit, dass G.________ noch eine Nacht habe überlegen müssen und dies noch mit seinem Bruder und seinem Steuerberater habe besprechen wollen (pag. 20 110 Z. 43 f.).