20 108 Z. 28 ff.). Demgegenüber war ihm nicht bekannt, dass dieser auch Aktionär der J.________ AG war (siehe oben). Er ging dennoch davon aus, dass C.________ an der Sitzung hätte teilnehmen müssen, was er so zu G.________ gesagt habe (pag. 20 108 Z. 43 f.). G.________ habe ihm allerdings gesagt, dass C.________ nicht an der Sitzung teilnehmen wolle. Er habe gesagt «verschwindet von hier, ich möchte nicht kommen» (pag. 20 109 Z. 1 f.). Dies habe der Beschuldigte ihm geglaubt (pag. 20 109 Z. 4). Auf die Frage, wie C.________ verzichtet haben konnte, wenn erst vor Ort in der Wohnung entschieden worden sei, eine Generalversammlung abzuhalten