19 11.1.3 Wissen des Beschuldigten in Bezug auf den Verzicht auf die Teilnahme an der Generalversammlung durch C.________ In sachverhaltlicher Hinsicht ist weiter zu prüfen, was der Beschuldigte betreffend den Verzicht auf die Teilnahme an der Generalversammlung der J.________ AG durch C.________ wusste. Die Vorinstanz erwog zu dieser Frage, dass zwar denkbar sei, dass G.________ gegenüber dem Beschuldigten behauptet habe, C._____