Der geschilderte Ablauf lässt sich sodann mit den Aussagen von G.________ anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung in Übereinstimmung bringen: Dieser sagte aus, dass er und seine Frau traurig gewesen seien und vom Beschuldigten gefragt worden seien, was passiert sei. Sie hätten erklärt, ihr Restaurant sei «übernommen worden», woraufhin der Beschuldigte im Handelsregister nachgeschaut, nach den Aktien gefragt und erklärt hätte, dass aufgrund des Besitzes der Aktien durch G.________, auch die Unternehmung ihm gehöre. Der Beschuldigte habe gesagt, er werde alles erledigen (pag. 18 373 Z. 177 ff.). Die Aussagen von G._____