18 480), erscheint daher nicht als naheliegend. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der vom Beschuldigten detailreich und konstant geschilderte, räumlich und zeitlich verknüpfte Ablauf sich tatsächlich so zugetragen hat, nämlich, dass er der Familie G.________ seine Hilfe angeboten habe, den Handelsregisterauszug konsultiert habe, dadurch die Natur der Aktien als Inhaberaktien feststellen konnte und diese entsprechend auch vor Ort anschauen wollte. Der geschilderte Ablauf lässt sich sodann mit den Aussagen von G.____