18 353 Z. 224 ff.]). Er wusste, dass das Indossament von G.________’s Bruder stammte (pag. 18 353 Z. 227 ff.; pag. 20 105 Z. 34 f.), da er sich darüber erkundigt habe (pag. 20 105 Z. 24 f.) und gestand eine Erinnerungslücke ein, da er nicht sicher gewesen sei, ob die Unterschrift vom älteren oder jüngeren Bruder von G.________ stamme (pag. 18 353 Z. 228). Zudem enthalten seine Aussagen einen Beschrieb eigener psychischer Vorgänge («Ich habe meine due diligence gemacht, ich habe getan, was ich konnte, ich habe nicht blind gehandelt.» [pag. 18 353 Z. 229 f.]; «Ich habe die Dokumente angesehen.